Aufnahmeanträge
Mit der Aufnahme erkennt der Antragsteller die Satzung, Ordnungen und Richtlinien der Bergschützen Pillham e.V. bzw. der SLG Pillham e.V. an.
Die Aufnahme wird nur gültig, nachdem der Antrag nebst den beizufügenden Unterlagen unterschrieben bei den Bergschützen Pillham bzw. der SLG Pillham eingegangen ist und die Vorstandschaft über die Aufnahme entschieden hat.
Die Bergschützen Pillham e.V. und die SLG Pillham e.V. erheben, speichern und nutzen personenbezogene Daten für die Zwecke der Mitgliederverwaltung. Nachstehende Datenschutzinformationen zur Mitgliedschaft erhaltet Ihr zur Kenntnis. Die Datenschutzinformationen der Bergschützen Pillham e.V. und der SLG Pillham e.V. könnt Ihr auch unter nachfolgendem Link einsehen:
Werde jetzt Mitglied der Bergschützen Pillham e. V.
Hier oder mit Klick auf das Logo erhaltet Ihr den Mitgliedsantrag zum Ausdrucken und Ausfüllen.
Hier kannst Du die Satzung der Bergschützen Pillham e.V. downloaden.
Bitte gebe den Antrag unterschrieben persönlich bei einem Vorstandsmitglied der Bergschützen ab.
Hier der Aufnahmeantrag für minderjährige Mitglieder. Von den Eltern auszufüllen.