DP1 (Dienstpistole 1)

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Scheiben

ISSF Scheibe 25m/50m Pistole, die im Zentrum mit einem kreisrunden weißen Aufkleber von max. 45mm Ø versehen werden darf.

Entfernung 25 m

Waffe

Alle unveränderten Dienstpistolen die bei einer regulären Armee, bei der Polizei oder beim Zoll geführt wurden

oder derzeit geführt werden.

Die Visierung muss dem Original der Dienstpistole entsprechen und darf nach der Waffenabnahme nicht mehr verstellt werden.

Mikrometervisierung ist nicht zugelassen.

Griffschalen dürfen durch gleichartige, z.B. Pachmayr, ersetzt werden. Sportgriffe, Orthopädische-Griffe, Umwicklungen und Überzüge sind nicht zulässig.

Kaliber .25 bis .456

Munition

Handelsübliche und wiedergeladene Munition ist zulässig.

Alle Geschossformen sowie Blei-, Mantel-, Teilmantel- und Vollmantelgeschosse und Geschosse mit einem galvanischen Überzug oder Kunststoffüberzug sind zulässig.

Ausnahme: Wadcutter-Geschosse sind nicht zulässig!

15 Schüsse in 3 Serien zu je 5 Schüsse; 1 Serie = 5 min.

Probeschüsse: 5 Schüsse in 5 min

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